Was bezweckt das vom Bundesrat erlassene Verbot von Laserpointer?
Das erlassene Verbot von Laserpointern soll soll verhindern, dass Menschen durch die Strahlung von gefährlichen Laserpointern verletzt oder gefährlich geblendet werden.
Was ist ein Laserpointer?
Ein Laserpointer ist ein Laser, der in der Hand gehalten und als Zeigegerät genutzt (z.B. für Präsentationen) oder zum Vergnügen (Hobby, Spielzeug) genutzt wird. Auch kann der Laserpointer zum Verscheuchen von Tieren oder zur Abwehr von anderen Personen verwenden werden.
Was ist genau verboten bei Laserpointer?
Der Besitz eines gefährlichen Laserpointers. Die Einfuhr von gefährlichen Laserpointern ins Schweizer Zollgebiet. Die Durchfuhr von gefährlichen Laserpointern durch das Schweizer Zollgebiet, das heisst der Import und der anschliessende Export. Die Abgabe von gefährlichen Laserpointern, das heisst jedes entgeltliche oder unentgeltliche Angebot zum Vertrieb, zur Abgabe, zum Verbrauch oder zur Verwendung.
Darf ich einen verbotenen Laserpointer noch verwenden?
Nein, Sie dürfen Laserpointer der Laserklasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 und nicht gekennzeichnete Laserpointer ab dem 1. Juni 2019 nicht mehr verwenden. Ausnahme sind Laserpointer der Klasse 2, die Sie in Innenräumen noch bis zum 1. Juni 2021 verwenden dürfen.
Wo erhalte ich weitere Informationen
Weitere Information zu Laserpointer finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit
Weitere Infos zu Laserpointerverbot unter:
Bundesamt für Gesundheit BAG - Laserpointer.
Laserpointerverbot - Ausführliche Information Bundesamt für Gesundheit BAG
Laserpointerverbot - Uebersicht & Kurszusammenfassung
Wie kann ich einen verbotenen Laserpointer entsorgen?
Entsorgen Sie den Laserpointer im Elektroschrott. Entfernen Sie zuerst die Batterien oder Akkus und entsorgen Sie diese in einer Batteriesammelstelle. Falls sich die Batterien oder Akkus nicht aus dem Laserpointer entnehmen lassen, so können Sie den ganzen Laserpointer in der Batteriesammelstelle entsorgen.
Bis wann muss ich einen verbotenen Laserpointer entsorgen?
Entsorgen Sie Laserpointer der Laserklasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 und nicht gekennzeichnete Laserpointer bis spätestens zum 1. Juni 2020 und Laserpointer der Laserklasse 2 bis spätestens zum 1. Juni 2021.
Wie erkenne ich, ob ich einen ungefährlichen und erlaubten Laserpointer habe?
Der Laserpointer trägt die abgebildete Beschriftung:
Wie erkenne ich, ob ich einen gefährlichen und verbotenen Laserpointer habe?
Der Laserpointer trägt Beschriftungen, aus denen sich die Laserklassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 ableiten lassen. Die Beschriftungen können in deutscher, französischer und englischer Sprache verfasst sein. Der Laser trägt andere Beschriftungen wie Laserklasse 3A, IIIA, 1C. Der Laser trägt keine oder keine entzifferbare Beschriftung zu einer Laserklass.