Zeigen Sie mit einer Laserprojektion Ihr Produkt, Logo oder Ihre Message an Ihr Gebäude oder Hauswand.
Durch die grafischen Möglichkeiten der dreidimensionalen Animation von Firmenlogos werden Produkte-Präsentationen besonders wirksam.

Als erfahrene Spezialisten im Laser- und Showbereich garantieren wir eine professionelle Kundenbetreuung von der Vorbesprechung über den Location-Check bis zum perfekten und reibungslosen Showablauf. Zählen Sie auf unsere Erfahrung seit 1986.

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lasershows.ch
Bahnstrasse 58
8105 Regensdorf

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Sicherheit

Wir überprüfen Ihr Showlasersystem ob es innerhalb der vorgeschriebenen Werte betrieben wird und stellen Ihnen eine individuelle sicherheitstechnische Beurteilung aus, welche bei Meldung an die Behörde verwendet werden kann

Sicherheit bei lasershows.ch nach der Norm IEC 60825-3

Wir sind nach höchstem Mass bestrebt, unsere Lasershows nach den geltenden Sicherheits-vorschriften zu betreiben. Ist zu Anfangszeiten der Lasershow Ära noch alles recht abenteuerlich zu und her gegangen, so wissen wir heute genau über die Gefahr von Laserstrahlung bescheid.

Wir verwenden ein mobiles Messsystem zur sicherheitstechnischen Beurteilung von Showlasersystemen, welches alle relevanten Messparameter vollautomatisch berechnet und grafisch aufbereitet. Die maximal zulässige Bestrahlung des Auges (MZB) ist in der DIN 56912 festgelegt. Das Messgerät berechnet und vergleicht die gemessenen Werte mit diesen Grenzwerten und erlaubt so die sekundenschnelle Überprüfung, ob eine Laseranlage innerhalb der vorgeschriebenen Werte betrieben wird.

Meldepflicht

Die Veranstalterin oder der Veranstalter muss der Vollzugsbehörde die Durchführung von Veranstaltungen mit Laseranlagen
der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4 mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich melden.
Die Meldung muss insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:
  • Ort und Art der Veranstaltung
  • Datum, Beginn und Dauer der Veranstaltung
  • Name und Adresse der Veranstalterin oder des Veranstalters
  • Ort und Zeit des Einsatzes der Laseranlagen
  • Klassierung der einzusetzenden Laseranlagen
  • Information, ob Laserstrahlen während der Veranstaltung direkt oder indirekt innerhalb des Publikumsbereichs verlaufen
  • Plan des Veranstaltungsortes, aus welchem der Publikumsbereich und alle Sicherheitsabstände ersichtlich sind
  • Name und Erreichbarkeit der verantwortlichen Person an der Veranstaltung

Auszug aus der Schall- und Laserverordnung

Die Schall- und Laserverordnung regelt zum Schutz des Publikums den Einsatz von Laser bei öffentlichen Veranstaltungen.
Der Bundesrat hat am 28. Februar 2007 die revidierte Verordnung verabschiedet. Sie wird auf den 1. Mai 2007 in Kraft gesetzt.
  • Bei Veranstaltungen mit Laseranlagen müssen die Anforderungen der technischen Leitlinie IEC5 60825-3:1995-12
    über die Sicherheit von Laseranlagen eingehalten werden.
  • Es muss dafür gesorgt werden, dass sie beim Publikum keine schädlichen Immissionen erzeugen. Als schädlich gelten
    Immissionen, welche die maximal zulässigen Bestrahlungswerte für direkte Einwirkung von Laserstrahlen auf die
    Hornhaut des Auges nach der Norm IEC 60825-1:2001-08 über die Sicherheit von Laseranlagen überschreiten.
    Als nicht schädlich gelten Immissionen von Laseranlagen, deren Laserstrahlen weder direkt noch indirekt innerhalb des
    Publikumsbereichs verlaufen; als solcher gilt der Raum bis 3 m oberhalb und 2,5 m seitlich der Flächen, auf denen
    sich das Publikum aufhalten kann.
  • Laseranlagen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4 sind mit einem einfach zu bedienenden Not-Aus-Schalter zu versehen,
    der die Laserstrahlung sofort beendet.
  • Laseranlagen sind so zu befestigen, dass sie nicht durch Ereignisse wie Publikumsbewegungen, Erschütterungen
    oder Windstösse verstellt werden können.
  • Während einer Veranstaltung dürfen an den Laseranlagen keine Reparaturen oder sonstigen Verrichtungen
    wie Neueinstellungen oder Korrekturen am Strahlverlauf vorgenommen werden.

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Bei der Laserprojektion werden direkt auf der Projektionsfläche raster- oder vektororientierte Grafiken erzeugt. Es findet in der Regel keine optische Abbildung mittels Objektiv statt. Beim Laserprojektor werden dazu drei rasterartig (meistens durch bewegte Spiegel) über die Projektionsfläche geführte Laserstrahlen der Grundfarben Rot, Grün und Blau verwendet, die einzeln in ihrer Helligkeit moduliert werden können.

Laserscanner erzeugen dagegen ein- oder auch mehrfarbige Vektorgrafiken.

Mittels Laser können bei Lightshows Projektionen einzelner Linien und auch Mehrfachlinien erzeugt werden. Während bei Einzellinien refraktive Optik verwendet wird (Powell-Linsen, Zylinderlinsen), ermöglichen diffraktive Optische Elemente in Kombination mit Powell-Linsen die Projektion von Mehrfachlinien und Matrizen.

Quelle Wikipedia

 

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Laserprojektionen

Zeigen Sie mit einer Laserprojektion Ihr Produkt, Logo oder Ihre Message.

Erzählen Sie die Geschicht Ihrer Firma oder das Jubiläum Ihrer Gemeinde per Lasershow.

Mit den heutigen Laserprojektoren und den neusten Lasercomputern projizieren Sie auf einfache, günstige Art und Weise Ihre Mitteilung auf aussergewöhnlichen Projektionsflächen, ob Indoor oder Outdoor. Im Aussenbereich sind Projektionen bei guten Wetterverhältnissen bis weit über 2 Km möglich.

Laserprojektion auf kurze Distanz bis ca. 100 m

Laserprojektion auf lange Distanz bis über 2 km

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