Vermieter/Verkäufer: Landolt Lasertechnik/lasershow.ch GmbH

Der Mieter/Käufer stellt auf seine Kosten die Infrastruktur die auf der Offerte verlangte wurde, bis spätestens Aufbaubeginn bereit.
Anschlüsse für Strom und bei Bedarf Wasser (auch Abfluss) max. Entfernung zum Standort: 20 Meter, sofern nichts anderes vermerkt.

Das Equipment wird, sofern nichts anderes vermerkt, von Landolt Lasertechnik an den Anlassort transportiert.
Der Mieter/Käufer verpflichtet sich jederzeit Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Der Mieter/Käufer hat die Zu-, und Abfahrtswege für den
Transport offen zu halten und für eine Abstellmöglichkeit der Transportfahrzeuge zu sorgen.

Der Mieter/Käufer hat uns auf alle gesetzlichen, behördlichen oder vertraglichen Vorschriften aufmerksam zu machen, die bei der
Erfüllung des Auftrages zu beachten sind.

Es obliegt dem Mieter/Käufer den Stromanschluss, den Wasserzu- und Abfluss einzurichten, die bau-, feuer- und gewerbe-
polizeilichen Bewilligungen, die Rechte an Bild und Ton einzuholen sowie für anfällige Gebühren aufzukommen.

Lasershows sind meldepflichtig!

Der Mieter/Käufer haftet für Diebstähle und sämtliche Beschädigungen am Equipment vom Vermieter/Verkäufer durch Ihn selbst oder
durch Drittpersonen in der Zeit, in der die Anlage ausgeladen wird und bis sie wieder eingeladen ist. Weiter haftet der Mieter/Käufer
auch für Schäden an der Anlage, die durch fehlerhaft elektrische und, oder mechanische Installationen verursacht werden.
Es besteht von seiten des Mieters/Käufers die allgemeine Sorgfaltspflicht.

Liegt die Temperatur unter Null oder über 35°C und steigt die Luftfeuchtigkeit über 90% rel. , ist die Funktion der Systeme
nicht mehr gewährleistet. Bei Open Air Veranstaltungen ist seitens des Mieters/Käufers für genügend Wetterschutz zu
sorgen. Regen, Schnee, Wind, Nebel, Dunst oder helle Lichtquellen können die Aufführung negativ beeinflussen.
Das Risiko liegt diesbezüglich beim Mieter.

Erfüllt der Mieter/Käufer eine der aufgeführten Voraussetzungen nicht, und die Anlage kann deshalb nicht betrieben werden, haftet
der Mieter/Käufer zu 100% für den vereinbarten Preises. Bei Beschädigung oder Verlust ist eine Wiederinstandsetzung oder ein
Ersatz zu bezahlen.

Veranstaltungen bei denen empfindliche Einrichtungen, z.B. Videokameras, Videobeamer, Überwachungskameras und sonstige Geräte eingesetzt werden, welche durch Laserstrahlen beschädigt werden können, übernehmen wir keine Haftung. Alle Geräte müssen über einen mechanischen Shutter oder sonstigen Schutz verfügen, welcher nach Aufforderung des Laseroperateurs eingesetzt werden muss und erst wieder nach Absprache entfernt werden darf.  Es obliegt dem Veranstalter, Besitzer oder Geräteinstallateur uns über den maximale zulässigen Bestrahlungswert (MZB) der Geräte zu informieren. Der Vermieter/Verkäufer ist jedoch bestrebt, mit grösster Vorsicht und gutem Gewissen zu Handeln. Es liegt nicht in unserer Verantwortung in Erfahrung zu bringen, zu welchem Zeitpunkt die Geräte geschützt werden müssen. Wir wurden beauftragt, an dieser Veranstaltung eine Lasershow durchzuführen. Grundsätzlich herrscht die Holpflicht.

Annullationskosten eines bereits bestätigten Auftrages:

30 bis 11 Tage vor Beginn: 25%,

10 bis 3 Tage vor Beginn: 50% 

danach 100% des vereinbarten Betrages.

Bereits angefallene Kosten und Arbeiten werden zu 100% verrechnet.

 

Alle Preisangaben ohne Gewähr und exkl. Mwst.

Letzte Anpassung: 21. Oktober 2020


Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Schweizerischen Recht.
Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Dielsdorf / ZH

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